Wann ist ein Testament ungültig? – Wichtige Hinweise für Ihre Nachlassplanung  

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Wann ist ein Testament ungültig? – Wichtige Hinweise für Ihre Nachlassplanung  
kleeblatt
3. Januar 2025

Ein Ratgeber von Wiese Bestattungen 

 

Ein Testament gehört zu den wichtigsten Dokumenten im Leben. Es regelt, was mit unserem Nachlass geschehen soll und gibt uns die Möglichkeit, den letzten Willen nach unseren Vorstellungen zu gestalten. Wer einige grundlegende Aspekte beachtet, vermeidet später Streit und Enttäuschungen in der Familie. 

Der wichtigste Punkt ist die Form: Sie müssen Ihr Testament handschriftlich verfassen und unterschreiben. Ein am Computer erstelltes oder mit der Schreibmaschine getipptes Testament ist nicht zulässig. Gleiches gilt für Diktate oder Tonaufnahmen. Der gesamte Text muss von Hand geschrieben sein. Viele Menschen unterschätzen zudem die Bedeutung der eigenen Unterschrift. Sie ist zwingend erforderlich und muss am Ende des Textes stehen. Fehlt sie, ist das Testament unwirksam – selbst wenn der restliche Text handgeschrieben ist. 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die „Testierfähigkeit“: Wer zum Zeitpunkt der Testamentserstellung etwa unter einer schweren geistigen Erkrankung leidet oder durch Medikamente stark beeinträchtigt ist, kann möglicherweise kein gültiges Testament erstellen. 

 

Mehrere Testamente – was gilt? 

Nicht selten finden Angehörige nach einem Todesfall mehrere Testamente. Grundsätzlich gilt das jüngste Testament – allerdings nur, wenn es rechtsgültig erstellt wurde. Bei einem gemeinschaftlichen Testament von Ehepartnern gelten besondere Regeln: Der überlebende Partner kann nicht ohne Weiteres ein neues Testament errichten, das den gemeinsam getroffenen Verfügungen widerspricht. 

 

Vorsorge ist wichtig 

Wer sicherstellen möchte, dass sein letzter Wille auch wirklich umgesetzt wird, sollte sich bei der Testamentserstellung juristisch beraten lassen. Ein Notar oder Fachanwalt für Erbrecht hilft dabei, formale Fehler zu vermeiden und das Testament rechtssicher zu gestalten. 

 

Stefan Burmeister-Wiese, der Autor dieses Beitrags, ist Geschäftsführer des hannoverschen Bestattungsunternehmens Wiese. Zu den insgesamt sechs Standorten des ältesten familiengeführten Bestattungsunternehmens in Hannover gehört auch die Wiese-Filiale in der Garkenburgstraße 38 in Hannover-Döhren. 

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Eine Rechtsberatung können und dürfen wir nicht durchführen. Für eine individuelle rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht. 

 

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