Witwenrente – finanzielle Orientierung in einer schweren Zeit

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Witwenrente – finanzielle Orientierung in einer schweren Zeit
kleeblatt
8. Januar 2026

Der Verlust eines Lebenspartners ist für Hinterbliebene ein tiefer Einschnitt. Neben der Trauer treten häufig ganz praktische Fragen in den Vordergrund – oft früher, als es emotional verkraftbar ist. Eine davon betrifft die finanzielle Situation: Wie geht es nach dem Todesfall weiter, und welche Unterstützung gibt es?

Die Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung soll helfen, den Wegfall eines Einkommens teilweise aufzufangen. Vielen Betroffenen ist jedoch nicht klar, welcher Anspruch tatsächlich besteht. Wichtig zu wissen ist: Die Rente wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt werden. Zudem gelten bestimmte Voraussetzungen, und eigenes Einkommen wird teilweise angerechnet.

Große und kleine Witwenrente

Grundsätzlich wird zwischen zwei Formen unterschieden. Anspruch auf die große Witwenrente besteht, wenn der Hinterbliebene mindestens 47 Jahre alt ist (die Altersgrenze wird schrittweise angehoben), erwerbsgemindert ist oder ein Kind unter 18 Jahren erzieht. Sie beträgt in der Regel 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Wurde die Ehe vor 2002 geschlossen und ist mindestens ein Partner vor 1962 geboren, erhöht sich der Anspruch auf 60 Prozent. Die große Witwenrente wird unbefristet gezahlt.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, greift die kleine Witwenrente. Sie beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und ist für Todesfälle nach 2011 auf maximal 24 Monate begrenzt.

Die Vorauszahlung

Eine besondere Rolle spielen die ersten Monate nach dem Todesfall. Im sogenannten Sterbevierteljahr wird die Rente des Verstorbenen für drei Monate in voller Höhe weitergezahlt, ohne Anrechnung eigenen Einkommens. Diese Regelung soll finanzielle Sicherheit in einer Zeit geben, in der viele andere Entscheidungen anstehen. Damit hier keine Frist versäumt wird, stellen wir auf Wunsch diesen Antrag für unsere Kunden.

Wir unterstützen Sie

Gerade in der akuten Trauersituation fällt es jedoch schwer, sich mit den weiteren Anträgen, Fristen und rechtlichen Vorgaben auseinanderzusetzen. Hier unterstützt Wiese Bestattungen Sie professionell und hilft bspw. bei der Vermittlung von Beratungsterminen mit den Versicherungsältesten der Rentenversicherung.

Und wenn Sie Unterstützung brauchen: Wir sind rund um die Uhr unter 0511 957857 für Sie da.

Stefan Burmeister-Wiese, der Autor dieses Beitrags, ist Geschäftsführer des hannoverschen Bestattungsunternehmens Wiese. Zu den insgesamt sechs Standorten des ältesten familiengeführten Bestattungsunternehmens in Hannover gehört auch die Wiese-Filiale in der Garkenburgstraße 38 in Hannover-Döhren.

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